Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

  1.   Allgemeines / Geltungsbereich
    1. Personal-, Reha- und Torwarttraining umfasst eine auf die Bedürfnisse und körperlichen Fähigkeiten ausgerichtete, individuell gestaltete, sportliche Trainings- und Gesundheitsmaßnahme, die in einer oder mehreren vom Personal Trainer vorbereiteten und persönlich angeleiteten Trainingseinheiten (im Folgenden TE genannt) durchgeführt wird.
    2. Diese Geschäftsbedingungen (im Folgenden AGB genannt) gelten für alle Buchungen von Dienstleistungen, die Sie bei mir, Markus Seitz (im Folgenden Personal Trainer genannt) aufgeben.
  2. Vertragsgegenstand
    1. Sie schließen mit dem Personal Trainer einen Dienstleistungsvertrag über jeweils eine von Ihnen gebuchte Dienstleistung ab, die im Einzelnen auf meiner Website (www.markus-seitz.de) oder einem von mir angefertigten Werbeflyer ersichtlich ist.
    2. Der Personal Trainer ist verpflichtet, den Klienten im Rahmen der vereinbarten Dienstleistungen individuell zu beraten und zu betreuen.
    3. Der Personal Trainer übt die Tätigkeit als selbständige Tätigkeit aus. Eine Gewerbeanmeldung liegt vor.
    4. Eine TE dauert zwischen 30 – 90 Minuten, im Regelfall aber 60 Minuten. Art, Umfang und Ort der TE werden mit dem Klienten individuell abgesprochen. Inhalte und Ziele des Trainings werden vorab in einem Beratungsgespräch abgestimmt.
    5. Das Erreichen des vom Klienten mit der Eingehung des Vertrages verfolgten Zwecks (z.B. Gewichtsabnahme, Muskelaufbau u. ä.) ist nicht geschuldet. Das Erreichen des verfolgten Zwecks hängt von vielen Faktoren ab, auf die der Trainer keinen Einfluss hat, so z. B. die Trainingsdisziplin des Kunden.
  3. Form
    Der Dienstleistungsvertrag über das Personal Training wird mündlich geschlossen. Der Schriftform wird nur nach Absprache sowie Zustimmung über Inhalt und Form mit und durch den Personal Trainer stattgegeben.
  4. Ärztlicher Gesundheitscheck
    1. Unabhängig, von dem durch den Personal Trainer zu Beginn der ersten TE durchzuführenden Anamnesebogens, ist der Klient verpflichtet, seinen Gesundheitszustand, sofern erforderlich und ggf. auf Anraten des Personal Trainer, bei einem Arzt seiner Wahl überprüfen zu lassen (ärztlicher Gesundheitscheck, Unbedenklichkeitsbescheinigung). Das Ergebnis ist mit dem Personal Trainer persönlich, offen und wahrheitsgemäß zu besprechen.
      Ferner bestätigt der Klient mit seiner Unterschrift die Richtigkeit der Angaben auf dem Anamnesebogen, die der Klient mit dem Personal Trainer besprochen oder festgehalten hat. Liegen gesundheitliche Probleme vor, wird in Zusammenarbeit mit dem jeweiligen Facharzt über eine mögliche Trainingsgestaltung gesprochen.
    2. Sofern durch den Anamnesebogen Unklarheiten oder spezifische Indikationen vorliegen, muss ärztlicher Rat eingeholt sowie eine schriftliche Freigabe durch den Arzt vorgelegt werden. Für gesundheitliche Schäden jedweder Art, die aufgrund einer TE vor Beginn des Trainings nicht mitgeteilten Erkrankung oder Einschränkung entstehen, haftet der Personal Trainer in keiner Weise. Dies betrifft insbesondere auch Schäden am Ungeborenen im Falle einer nicht bekannten oder nicht mitgeteilten Schwangerschaft vor Beginn des Personal Trainings.
  5. Nachträglich eintretende Veränderungen des Gesundheitszustandes
    Der Klient ist verpflichtet, nach Vertragsabschluss eintretende Veränderungen seines Gesundheitszustandes sowie jegliche Art auftretender körperlicher Beschwerden, insbesondere während der Inanspruchnahme einer Leistung, dem Personal Trainer umgehend, persönlich und wahrheitsgemäß mitzuteilen. Im gegenseitigen Einvernehmen wird dann über die Fortsetzung der Leistungserbringung entschieden.
  6. Zahlungsbedingungen/Vergütung/ Spezifische Kosten
    1. Das Honorar für die Dienstleistungen des Personal Trainers wird in Absprache dem Klienten individuell festgelegt.
    2. Die Zahlung des Rechnungsbetrages ist ohne Abzug sofort nach Erhalt entweder in bar zu entrichten oder auf das in der Rechnung angegebene Konto zu überweisen. Die entsprechenden Modalitäten werden dem Klienten vor Vertragsabschluss mitgeteilt.
    3. Werden aufgrund der Trainingsziele und -wünsche des Klienten Tageskarten, monatliche Mitgliedsbeiträge im Fitnessstudio, Platzgebühren (Badminton etc.) oder ähnliches erforderlich, sind diese Kosten vom Klienten zu übernehmen.
    4. Erfordert die ganzheitliche Betreuung eine Behandlung durch Arzt, Physiotherapeut oder Heilpraktiker, gelten die Abrechnungsmodalitäten dieser Kooperationspartner.
    5. Ist eine Begleitung durch Personal Training Markus Seitz auf Reisen gewünscht, so sind die Spesen vom Klienten zu übernehmen. Zudem wird ein pauschales Honorar für die Zeit der Reise vereinbart.
  7. Terminierung
    1. Alle TE und Trainingszeiten werden ausschließlich nach Absprache mit dem Personal Trainer im Voraus schriftlich oder mündlich vereinbart.
    2. Bei Nichterscheinen zum vereinbarten Trainingstermin wird das Honorar für die vereinbarte TE fällig.
    3. Im Krankheitsfall oder sonstigen Gründen muss die daraus resultierende Terminabsage dem Personal Trainer durch den Klienten, spätestens 24 Stunden vor dem vereinbarten Trainingstermin mitgeteilt werden. Bei Nichteinhaltung dieser Frist ist das vereinbarte Honorar fällig. Ein zusätzlicher Ausweichtermin kann ggf. vereinbart werden.
    4. Bei einer Terminabsage durch den Personal Trainer können keine Ersatzansprüche geltend gemacht werden. Bereits bezahlte TE werden gutgeschrieben.
    5. Termine im Freien dürfen bei schlechtem Wetter nur vom Personal Trainer abgesagt werden. Erfolgt keine Absage, findet die TE am vereinbarten Ort statt.
    6. Der Personal Trainer behält sich vor, einen trainingsfreien Urlaubszeitraum von bis zu 3 Wochen im Jahr vorzusehen. Dieser Zeitraum ist bei der Trainingsplanung zu berücksichtigen. Die genauen Daten hierzu werden durch den Personal Trainer frühzeitig mit dem Kunden besprochen.
  8. Verschwiegenheit
    Der Personal Trainer ist verpflichtet, jegliche Art von Informationen von seinem / über seinen Klienten vertraulich zu behandeln.
  9. Sorgfaltspflicht
    1. Der Personal Trainer ist verpflichtet, vor Beginn der TE die trainingsgerechte Bekleidung und Ausrüstung des Klienten zu überprüfen und den Klienten in das bevorstehende Training, damit verbundene spezielle Risiken (neue, unbekannte Fitness-/ Trainingsgeräte/ Übungen usw.) und Besonderheiten (Streckenverlauf bei Outdoormaßnahmen) einzuweisen.
    2. Während der TE ist der Personal Trainer verpflichtet, das Trainingsverhalten des Klienten stets zu überwachen und falls erforderlich zu korrigieren.
  10. Haftung
    1. Alle im Verlauf des Anamnesegespräches seitens des Personal Trainer gemachten Äußerungen oder Folgerungen hinsichtlich des Gesundheitszustandes des Klienten sind ausschließlich als Feststellungen bzw. Hinweise zu werten. Sie stellen keine verbindliche Diagnose dar und sind im Bedarfsfall durch einen Arzt zu überprüfen.
    2. Der Klient haftet für Personen-, Sach- und Vermögensschäden, die er dem Personal Trainer vorsätzlich oder grob fahrlässig hinzufügt.
    3. Der Klient haftet ferner für Schäden, die er an durch den Personal Trainer zu Trainingszwecken zur Verfügung gestelltem Gerät vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht.
    4. Der Klient haftet insbesondere auch für Schäden, die er vorsätzlich oder grob fahrlässig bei Inanspruchnahme Dritter verursacht.
    5. Der Klient hat sich eigenverantwortlich gegen Unfälle und Verletzungen, die im Rahmen des Personal Trainings auftreten können, zu versichern.
    6. Der Trainer haftet grundsätzlich nicht für Schäden des Kunden. Dies gilt nicht für eine Haftung wegen Verstoßes gegen eine wesentliche Vertragspflicht und für eine Haftung wegen Schäden des Kunden aus einer Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie ebenfalls nicht für Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Trainers, deren gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf.
  11. Vertragsauflösung / Kündigung
    1. Der Vertrag kann sowohl vom Klienten als auch vom Personal Trainer mit sofortiger Wirkung gekündigt werden. In diesem Fall besteht ein Rückerstattungsanspruch für die vom Klienten bereits bezahlten, jedoch noch nicht in Anspruch genommenen TE.
    2. Die Kündigung kann in mündlicher oder schriftlicher Form erfolgen.
  12. Schlussbestimmungen
    1. Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
    2. Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages, einschließlich dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen, ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Gültigkeit der übrigen Regelungen nicht berührt.